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Schiedsverfahren im Gesellschaftsrecht

Manche Gesellschaftsverträge sehen vor, dass Streitigkeiten nicht vor staatlichen Gerichten, sondern vor einem Schiedsgericht ausgetragen werden. Schiedsverfahren bieten Vertraulichkeit, Schnelligkeit und die Möglichkeit, Schiedsrichter mit besonderer Expertise zu wählen. Sie sind allerdings in der Regel deutlich teurer als die erste Instanz eines staatliches Verfahrens.

LENESIS

Die Anwaltskanzlei LENESIS in Stuttgart berät und vertritt seit über 40 Jahren unternehmerisch denkende Mandanten im Gesellschaftsrecht, in M&A-Transaktionen und zur Unternehmensnachfolge.

Die Partner:
  • Rechtsanwalt Dr. Achim Schäfer, M.A.
  • Rechtsanwalt Dr. Björn Melzer, LL.M.
  • Rechtsanwalt Dr. Daniel Rucireto, LL.M. (Eur.)
  • Rechtsanwalt Martin Wernicke
Für Experten

Die Schiedsfähigkeit gesellschaftsrechtlicher Streitigkeiten ist in den „Schiedsfähigkeit"-Entscheidungen des BGH auch für Beschlussmängelstreitigkeiten grundsätzlich anerkannt worden. Der BGH stellt im Grundsatz drei Mindestanforderungen an Schiedsklauseln: (1) Jeder Gesellschafter muss über die Einleitung und den Verlauf des Verfahrens informiert werden, (2) jeder muss an der Auswahl der Schiedsrichter mitwirken können, und (3) alle Streitigkeiten müssen bei demselben Schiedsgericht konzentriert werden. Schiedsklauseln, die diese Anforderungen nicht erfüllen, sind unwirksam. Die DIS (Deutsche Institution für Schiedsgerichtsbarkeit) hat mit Blick auf die BGH-Rechtsprechung ergänzende Regeln für gesellschaftsrechtliche Streitigkeiten (DIS-ERGeS) erlassen, die mit einer Musterschiedsklausel vereinbart werden können.