Historische US-Entscheidung des Delaware Supreme Court betreffend den Logistikkonzern Trans Union Corporation: Ein Vorstand, der einen Unternehmensverkauf ohne ausreichende Informationsgrundlage genehmigt, kann seine Sorgfaltspflicht verletzen.
Die Anwaltskanzlei LENESIS in Stuttgart berät und vertritt seit über 40 Jahren unternehmerisch denkende Mandanten im Gesellschaftsrecht, in M&A-Transaktionen und zur Unternehmensnachfolge.
Viele der sich in deutschen Gesellschafterstreitigkeiten ergebenden Themen haben sich auch in ausländischen oder internationalen Konflikten in ähnlicher Form gestellt. Wenngleich die sich stellenden Fragen nicht immer gleich beantwortet wurden, wird die gesellschaftsrechtliche Diskussion im Inland auch von Fällen im Ausland beeinflusst. In diesem Fall, den wir in das LENESIS-ABC des Gesellschafterstreits aufgenommen haben, präsentierte der CEO der Trans Union Corporation seinem Board innerhalb von zwei Stunden ein Übernahmeangebot und empfahl dessen Annahme, ohne zuvor ein Bewertungsgutachten eingeholt oder vertiefte Prüfungen veranlasst zu haben. Das Gericht verurteilte die Direktoren persönlich wegen Verletzung der „duty of care": Insbesondere der Entscheidungsprozess müsse informiert und sorgfältig durchgeführt werden. Nur wer auf angemessener Informationsgrundlage handle, sei durch die sog. Business Judgment Rule geschützt. Wer ohne diese handle, könne persönlich haften, im Einzelfall sogar unabhängig davon, ob wirtschaftlich ein Schaden entstanden ist. Die Entscheidung berührt auch Fragen, die im deutschen Recht Gegenstand von BGH-Entscheidungen und von Gesetzgebungsmaßnahmen waren (ARAG/Garmenbeck sowie die 2005 erfolgte Verankerung der Business Judgment Rule in § 93 Abs. 1 S. 2 AktG). Die Durchführung von Due Diligence-Untersuchungen, aber auch die Einholung von Fairness Opinions ist deshalb nicht nur eine sinnvolle Prüfungsmaßnahme, sondern kann im Streitfall nach deutschem Recht auch der Haftungsvermeidung dienen. Delaware Supreme Court, Urt. v. 29.01.1985 · 488 A.2d 858