Historische US-Entscheidung des Supreme Court of Michigan betreffend den Automobilkonzern Ford: Ein Mehrheitsgesellschafter darf nach US-Recht Gewinnausschüttung nicht dauerhaft blockieren, um eine eigene unternehmerische Vision auf Kosten der Minderheitsgesellschafter zu verfolgen.
Die Anwaltskanzlei LENESIS in Stuttgart berät und vertritt seit über 40 Jahren unternehmerisch denkende Mandanten im Gesellschaftsrecht, in M&A-Transaktionen und zur Unternehmensnachfolge.
Viele der sich in deutschen Gesellschafterstreitigkeiten ergebenden Themen haben sich auch in ausländischen oder internationalen Konflikten gestellt. Wenngleich die sich stellenden Fragen nicht immer gleich beantwortet wurden, wird die gesellschaftsrechtliche Diskussion im Inland auch von ausländischen Fällen beeinflusst. In diesem Fall aus dem Jahr 1919, den wir in das LENESIS-ABC des Gesellschafterstreits aufgenommen haben, weigerte sich Henry Ford, trotz enormer Gewinne in der Ford Motor Company, Sonderdividenden an die Aktionäre auszuschütten. Er begründete dies damit, das Geld stattdessen in Arbeitsplätze und niedrigere Autopreise zu investieren. Die Minderheitsgesellschafter Dodge klagten erfolgreich gegen Ford. Das Gericht entschied, dass ein Unternehmen primär im Interesse seiner Aktionäre geführt werden muss, nicht im Interesse der Gesellschaft als solcher. Die Entscheidung ist der klassische Ausgangspunkt der weltweiten Debatte „Shareholder Value vs. Stakeholder Value" und berührt zugleich auch die in inländischen Gesellschafterstreitigkeiten kontrovers diskutierte Frage, inwieweit die Gesellschaftermehrheit zu Lasten des Gewinnbezugsrechts der Minderheitsgesellschafter Gewinne thesaurieren darf, sei es durch Rücklagenbildungen im Rahmen der Bilanzierung, sei es durch Beschlüsse im Rahmen der Verwendung des Bilanzgewinns (vgl. den Eintrag J -- Jahresabschluss und Gewinnverwendung). Supreme Court of Michigan, Urt. v. 07.02.1919 · 170 N.W. 668